Senat Entscheidungsdatum: 23.09.2015 Aktenzeichen: L 11 SB 35/13 . Urteile zur Fibromyalgie . Jedenfalls im Entlassungsbericht der A. Klinik vom 28.03.2014 ist diese Diagnose übernommen worden und um die Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren ergänzt worden.
Leistungsfähigkeit.Viele laufen von einem Arzt zum anderen. In einer 1 1/2 stündigen Verhandlung wurde ein Urteil bezüglich Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer verkündet. Betroffene können ihren Alltag nur mit Mühe bewältigen oder müssen Fibromyalgie-Patienten sollten dennoch nicht gleich verzweifeln und direkt aufgeben.Dadurch kann es allerdings schon einmal vorkommen, dass auch „grenzwertige“ Anträge abgelehnt werden.
In seinen Artikeln ist es ihm ein Anliegen, medizinisch komplexe Sachverhalte auch für Laien verständlich zu machen. Tatsächlich ist es viel einfacher ein Rente bewilligt zu bekommen, wenn man zum Beispiel an einer Depression erkrankt ist. Dr. P. hat in seinem Gutachten vom 23.05.2015 als Diagnosen festgestellt:– Wirbelsäulenabhängige Beschwerden mit Cervicalsyndrom leichten sowie Lumbalsyndrom leichten bis mittleren Schweregrades bei Z.n.
Die Voraussetzungen für eine mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen sind nicht erfüllt, wenn die Einwendungen eines Beteiligten gegen das Gutachten des Sachverständigen bereits mit den ergänzenden Stellungnahmen beantwortet worden sind und diesen Feststellungen nicht mit Einwendungen entgegengetreten worden ist, die eine neuerliche Befragung oder gar mündliche Anhörung erforderlich gemacht hätten. Beginnende tendenzielle Instrumentalisierung des Beschwerdebildes.Die Klägerin könne noch vollschichtig leichte Arbeiten im Wechsel von Gehen, Stehen und Sitzen, überwiegend sitzend, ohne Heben und Tragen von Lasten, ohne Arbeiten in Zwangshaltung der Wirbelsäule, ohne Arbeiten auf Leitern oder Gerüsten oder in Zwangshaltungen an Maschinen verrichten. 1 Grundgesetz) das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG, Beschluss vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B - juris Rn. etwa Beschluss vom 26.01.2017 - B 13 R 337/16 B -). lindern. Schließlich verlangt auch Art. Die Klägerin wirkte bis auf eine außerordentliche Klagsamkeit hinsichtlich der angegebenen Schmerzen und der Schlafstörungen ausgeglichen. Vom Senat wird auch nicht verkannt, dass chronischer Schmerz, auch wenn er nicht mit einer körperlichen Erkrankung in Verbindung gebracht werden kann, zu einem eigenständigen Dauerleiden und unter Umständen auch zu einer rentenrechtlichen relevanten Leistungseinschränkung führen kann.
B. hat mit ergänzender Stellungnahme vom 26.07.2017 zu den Einwendungen der Klägerin und den neu vorgelegten Befundberichten Stellung genommen. Zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sei die Durchführung von Heilmaßnahmen in einer psychosomatisch orientierten Klinik angezeigt.Nachdem sich die Beklagte diesen Feststellungen nicht angeschlossen hat, hat der Senat einen aktuellen Befundbericht der behandelnden und Psychotherapie C. vom 06.03.2017 angefordert und anschließend Dr. B. mit der Erstellung eines nervenärztlichen Gutachtens von Amts wegen beauftragt. Schäden an den Eigentlich ist die Fibromyalgie, ohnehin in der medizinischen Literatur ein schillernder Begriff , in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Teil B Nr. 18.4 geregelt. Dr. R. hat in seinem Gutachten vom 21.11.2015 als Gesundheitsstörungen festgestellt:– Rezidivierendes HWSSyndrom ohne sensomotorische Ausfälle mit aktuell rechts betonter zervikobrachialer Ausstrahlung bei degenerativen Veränderungen C4-C6 sowie TH1/TH2 mit Osteochondrosen, Retrospondylosen und gemäßigter diskogener Bedrängung der Neuroforamina– Rezidivierendes LWSSyndrom ohne sensomotorische Ausfälle bei Z.n.