Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist für die sach- und zeitgerechte sowie wirtschaftliche Bearbeitung der übertragenen Aufgaben selbst verantwortlich und soll in den Angelegenheiten des zugewiesenen Aufgabengebietes initiativ und eigenständig arbeiten. Das Siegel ist auf der letzten Seite der Urschrift seitlich von der Unterschrift und vor der Zuleitung der Urschrift an das Bundeskanzleramt anzubringen.Soll das Gesetz trotz der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates als nicht zustimmungsbedürftig verkündet werden, ist die Auffassung der beteiligten Bundesministerien kurz darzulegen. Die Beschlüsse der Bundesregierung werden durch schriftliche Kabinettvorlagen vorbereitet. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen sind gesondert aufzuführen.
Beschließt die Bundesregierung die Rechtsverordnung nicht in der Fassung, der der Bundesrat zugestimmt hat, so muss die Bundesregierung sie dem Bundesrat erneut zur Zustimmung vorlegen, wenn sie nicht auf den Erlass der Rechtsverordnung verzichtet.Bei Rechtsverordnungen, die nicht von der Bundesregierung erlassen werden, aber dem Kabinett vorzulegen sind, gilt Nummer 1 sinngemäß.Bei Rechtsverordnungen, die dem Kabinett nicht vorzulegen sind, gilt Nummer 1 Satz 1 und 3 sinngemäß.Eine Rechtsverordnung ist erst auszufertigen, nachdem die ermächtigende Gesetzesbestimmung in Kraft getreten ist.Wenn der Wortlaut einer Rechtsverordnung endgültig feststeht, übersendet das federführende Bundesministerium der Schriftleitung des Bundesgesetzblattes oder der Schriftleitung des Bundesanzeigers den Verordnungstext.
Mit der Entscheidung kann die Auflage verbunden werden, das Manuskript vor der Veröffentlichung den betroffenen Bundesministerien vorzulegen und, sofern das Schriftgut nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend verwertet worden ist, die Beanstandungen auszuräumen oder eine amtliche Gegendarstellung in die Arbeit aufzunehmen. Most studies found no significant association between KRAS mutations and presence of any GGO (43,44,48) or GGO ratio . Sind weitere Bundesministerien beteiligt, wird die Rechtsverordnung auch von den jeweils zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung unterzeichnet; Absatz 2 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden. Vorschriften, die mit verwaltungsinterner Bindungswirkung generelle und abstrakte Regelungen enthalten, müssen in der Bezeichnung die Rangangabe „Verwaltungsvorschriften“ und einen Zusatz enthalten, aus dem sich das Gesetz, zu dem sie erlassen werden, oder ihr Inhalt schlagwortartig ergibt.Zur Vorbereitung von Verwaltungsvorschriften gilt das vom Bundesministerium des Innern herausgegebene Handbuch zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften.Auf die Verringerung und Vereinfachung bestehender Verwaltungsvorschriften ist hinzuwirken. § 44 Absatz 1 GGO: Die beabsichtigten Wirkungen und mögliche Nebenwirkungen wurden dargestellt (siehe Begründung S. …) b. Die Bundesministerien gliedern sich grundsätzlich in Abteilungen und Referate. Februar 1995 (Nds. Enthält der Gesetzentwurf Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder ohne Abweichungsmöglichkeit nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 des Grundgesetzes, ist zu begründen, warum ein Ausnahmefall wegen eines besonderen Bedürfnisses nach bundeseinheitlicher Regelung vorliegt.Die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes ist grundsätzlich nicht in der Gesetzesbegründung darzustellen. Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) Besondere Verfahrensvorschriften Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. Gleichartige Aufgaben, wie zum Beispiel aus dem Bereich der internen Servicebereiche, sollen zentral durch ein Ressort wahrgenommen werden, soweit dies zweckmäßig und wirtschaftlich ist.Die Bundesministerien gestalten ihre Organisation so, dass sie den sich ändernden gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen flexibel gerecht werden können.Organisatorische Regelungen sollen die selbstständige, eigenverantwortliche sowie kosten- und qualitätsbewusste Wahrnehmung der Aufgaben unterstützen und gleichzeitig dazu beitragen, die Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern.Die Bundesministerien betreiben eine an den aktuellen fachlichen Notwendigkeiten orientierte Organisations- und Personalentwicklung.Es sind angemessen große Organisationseinheiten bei wenigen Hierarchieebenen zu bilden, deren Leitungsspannen nach Schwierigkeit und Umfang der Aufgaben zu bemessen sind.Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung sollen auf der jeweiligen Bearbeitungsebene zusammengeführt werden.Die Bundesministerien sollen Steuerungs- und Führungsinstrumente wie Leitbilder, Zielvereinbarungen, Controlling, Personal- und Qualitätsmanagement erproben und gegebenenfalls einführen.
Ressortübergreifende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien sind mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung abzustimmen.Bundesministerien und Dienststellen im Geschäftsbereich eines anderen Bundesministeriums und des BundeskanzleramtesDie Zusammenarbeit mit den deutschen Vertretungen im Ausland wird durch das Auswärtige Amt vermittelt, soweit für die Zusammenarbeit mit den deutschen Vertretungen bei zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Vereinigungen keine Sonderregelungen bestehen oder im Eilfall eine Vermittlung nicht herbeigeführt werden kann.Für den Geschäftsgang des Deutschen Bundestages gilt dessen Geschäftsordnung.An Sitzungen des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse sollen Angehörige der Bundesministerien nur teilnehmen, soweit dies erforderlich ist.